Heizkostenzuschuss Land Steiermark 2023/24

Das Land Steiermark gewährt Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, und nachfolgend angegebene Voraussetzungen erfüllen, einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.

Anspruchsberechtigt sind alle seit 01. September 2023 in der Steiermark mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren monatliches Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.

Einkommensgrenzen

Das Einkommen wird wie folgt berechnet: Bei Bezug von 14 Bezügen (Gehalt, Pension usw.) = Netto-Monatseinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Als anrechenbares Einkommen gilt: Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Pension oder Rente, div. Sonderzahlungen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe sowie Kranken- bzw. Rehabilitationsgeld, Alimentationszahlungen, Lehrlingsentschädigung, Ausgedinge und weiteres.
Für die vollständige Aufstellung verweisen wir auf die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.

Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes noch bis 31.10.2023 angesucht werden. Alle Informationen dazu findet man unter diesem Link

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