Gemeindeförderungen

Die Übersicht ist lediglich ein Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Download Übersicht Abgaben - Tarife - Förderungen

Biomasse

€ 440,00 je Anlage
 
 
€ 220,00 je Anlage
 
 
€ 40,00 je m²/Kollektorfläche
 
 
€ 40,00 je m²/Kollektorfläche
(Obergrenze € 1200,00 = 30 m²)
 
€ 10,00 je m²/Kollektorfläche
(Obergrenze € 300,00 = 30 m²) 
Anlage muss min. 13 Jahre alt sein

Familienförderungen
*Saßtalgutscheine

€ 540,00
je Modul € 180,00
pro Modul min. 9 Veranstaltungen
Geburtsgratulation
€ 50,00 + Gemeinderucksack
 
 
Mehrkindfamilienförderung
€ 50,00 ab 3. Kind + je weiteres Kind
ab 3. Kind bis zum 15. Lebensjahr

Hofzufahrt

Staubfreimachung der Hofzufahrt
€ 9,00 je Laufmeter

Kindergarten Fahrtkostenzuschuss
*Antragsformulare werden am Ende des Kindergartenjahres im Kindergarten ausgegeben! Saßtalgutscheine!

Kindergartenbus - Einfache Fahrt
€ 70,00 je Kind/Jahr
Kindergartenbus - Hin- u. Rückfahrt
€ 140,00 je Kind/Jahr
Selbstfahrer - Einfache Fahrt
€ 35,00 je Kind/Jahr
Selbstfahrer - Hin- u. Rückfahrt
€ 70,00 je Kind/Jahr

Kommunalsteuerförderung


Landschaftspflege - Grünlandpflege
*Beantragungszeitraum 01. März bis 30. September des laufenden Jahres

ab 0,25 ha bis 3,00 ha
€ 58,00 je ha
über 3,00 ha
€  43,00   je ha

Landschaftspflege - Winter-Grün
*Beantragungszeitraum 01. November bis 30.12. laufenden Jahres
*Vorlage Mehrfachantrag und Hofkarte
*Die Förderhöhe errechnet sich aus dem nicht abgeholten Jagdpachtschilling dividiert durch die gesamt genehmigten Flächen; max. € 50,00 pro Hektar.

  • Fläche/Acker muss mit mindestens 2 Winterharten Früchten bepflanzt sein
  • Winterbegrünung muss bis mindestens 01. März erhalten bleiben
  • Für die Fläche wurde keine Grünlandpflege beantragt! 

Tierzucht - Vatertierhaltung
*Beantragungszeitraum bis 31.01. des folgenden Jahres

Besamungszuschuss - Rind (künstlich)
€ 7,00 je Schein
Ankauf - Edelschweineber
€ 1.460,00 pro Ankauf
Abstand pro Förderung min. 1 Jahr
Ankauf - Pietraineber
50 % vom Kaufpreis
max. € 390,00
Ankauf - Widder
50 % vom Kaufpreis
max. € 318,00 Abstand pro Förderung min. 1 Jahr