Gemeindeförderungen

Die Übersicht ist lediglich ein Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 


Biomasse

€ 440,00 je Anlage
 
 
€ 220,00 je Objekt
 
 
€ 220,00 je Anlage
 
 
€ 40,00 je m²/Kollektorfläche
 
 
€ 40,00 je m²/Kollektorfläche
(Obergrenze € 1200,00 = 30 m²)
 
€ 10,00 je m²/Kollektorfläche
 
 
€ 10,00 je m²/Kollektorfläche
(Obergrenze € 300,00 = 30 m²) 
Anlage muss min. 13 Jahre alt sein

Familienförderungen
*Saßtalgutscheine

€ 540,00
je Modul € 180,00
pro Modul min. 9 Veranstaltungen
Geburtsgratulation
€ 50,00 + Gemeinderucksack
 
 
Mehrkindfamilienförderung
€ 50,00 ab 3. Kind + je weiteres Kind
ab 3. Kind bis zum 15. Lebensjahr

Hofzufahrt

Staubfreimachung der Hofzufahrt
€ 9,00 je Laufmeter

Kindergarten Fahrtkostenzuschuss
*Antragsformulare werden am Ende des Kindergartenjahres im Kindergarten ausgegeben! Saßtalgutscheine!

Kindergartenbus - Einfache Fahrt
€ 70,00 je Kind/Jahr
Kindergartenbus - Hin- u. Rückfahrt
€ 140,00 je Kind/Jahr
Selbstfahrer - Einfache Fahrt
€ 35,00 je Kind/Jahr
Selbstfahrer - Hin- u. Rückfahrt
€ 70,00 je Kind/Jahr

Kommunalsteuerförderung


Landschaftspflege - Grünlandpflege
*Beantragungszeitraum 1. März bis 30. September des laufenden Jahres

ab 0,25 ha bis 3,00 ha
€ 58,00 je ha
über 3,00 ha
€  43,00   je ha

Landschaftspflege - Winter-Grün
*Beantragungszeitraum 1. November bis 30. Dezember des laufenden Jahres
*Vorlage Mehrfachantrag und Hofkarte
*Die Förderhöhe errechnet sich aus dem nicht abgeholten Jagdpachtschilling dividiert durch die gesamt genehmigten Flächen; max. € 50,00 pro Hektar.

  • Fläche/Acker muss mit mindestens 2 Winterharten Früchten bepflanzt sein
  • Winterbegrünung muss bis mindestens 01. März erhalten bleiben
  • Für die Fläche wurde keine Grünlandpflege beantragt! 

Schulveranstaltungen Zuschuss
Der Zuschuss beträgt € 10,00 pro Schüler mit Hauptwohnsitz in St. Stefan für jede mehrtägige Schulveranstaltung.
Diese Förderung gilt für jegliche mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Abschlussfahrten, Städtetage und ähnliche Aktivitäten.
Der Zuschuss wird in Form von Saßtal-Gutscheinen ausbezahlt.

Beantragung
- Die Beantragung muss mittels Formular erfolgen, das im Gemeindeamt erhältlich ist und auch online zum Download zur Verfügung steht.
- Die Bestätigung der Schule, über die Teilnahme des Schülers an der mehrtägigen Schulveranstaltung, ist erforderlich.
- Die Abgabe des Formulars ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Beantragungsfristen:
- Die reguläre Beantragungsfrist liegt zwischen dem 1. Juni und dem 30. Juni eines jeden Schuljahres.
- Für das Schuljahr 2022/23 gibt es eine abweichende Frist, die bis zum 30. November 2023 verlängert wurde.


Tierzucht - Vatertierhaltung
*Beantragungszeitraum bis 31.01. des folgenden Jahres

Besamungszuschuss - Rind (künstlich)
€ 7,00 je Schein
Ankauf - Edelschweineber
€ 1.460,00 pro Ankauf
Abstand pro Förderung min. 1 Jahr
Ankauf - Pietraineber
50 % vom Kaufpreis
max. € 390,00
Ankauf - Widder
50 % vom Kaufpreis
max. € 318,00 Abstand pro Förderung min. 1 Jahr