OSTERFEUER - Brauchtumsfeuer

Auszug Brauchtumsfeuerverordnung
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die aus trockenem, biogenem Material beschickt werden.
Dabei sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern. Bitte denken Sie auch an die Abstände zu Häusern, Wald und Straßen, um bei Trockenheit Brände zu vermeiden.

- Osterfeuer am Karsamstag zwischen 15:00 bis 3:00 Uhr früh (Ostersonntag)
- Sonnwendfeuer am 21. Juni (oder dem darauffolgenden Samstag, sollte dieser auf einen anderen Wochentag fallen)
- sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche 


Brauchtumsfeuer Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20001150


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