Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 30. November 2023 online beantragt werden. Einkommensschwache Haushalte in der Steiermark sollen durch diesen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 400,00 finanziell unterstützt werden. 

Folgende Haushalte sind berechtigt den Zuschuss zu erhalten: 

  1. Haushalte, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung bezogen haben. 
  2. Haushalte, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung bezogen haben. 
  3. Haushalte, die in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben. 
  4. Haushalte, die den nachfolgend angeführten Förderungsvoraussetzungen entsprechen. 

Förderungsvoraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 1. Jänner 2023
  • Haushaltsnettoeinkommen unter € 40.045,00 im Jahr 2022

Automatische Auszahlung: 
Fördernehmer:innen, die in die Kategorien 1 bis 3 fallen, bekommen die Förderung automatisch überwiesen. Es ist keine Antragstellung notwendig. 

Antragstellung: 
Für Fördernehmer:innen der Kategorie 4 erfolgt die Antragstellung mittels dem Online-Formular des Landes Steiermark. Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich an des Bürgerservice-Team der Gemeinde zu wenden. Die Mitarbeiterinnen unterstützen gerne bei der Antragstellung.  

Das Onlineformular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht ab dem 07. August 2023 am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung.

Die gesamte Richtline für die Gewährung des Wohn- und Heizkostenzuschusses des Bundes in der Steiermark kann mit folgendem Link heruntergeladen werden.


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