Information Kindergartenbeiträge

Liebe Eltern!

Folgende Mitteilung wurde uns 16. April 2020 vom Land Steiermark, Referat Kinderbildung und –betreuung übermittelt:
Die Aussetzung der Elternbeiträge gilt ab 18. März 2020 für einen Teilbetrag und somit bis 17. April 2020 für alle Kinder, auch für jene, die während der Teilschließung die Einrichtung stunden- oder tageweise besucht haben.
Bei dieser Vorgangsweise ist sichergestellt, dass für die zweite Monatshälfte im März und die erste Monatshälfte im April das Land Steiermark den entfallenen Elternbeitrag den Trägern refundiert.

Für den Folgezeitraum vom 18. April 2020 bis 17. Mai 2020 gilt Folgendes:

  • Für Kinder, die in einer Kinderbildungs und -betreuungseinrichtung betreut werden, erfolgt keine Refundierung des Elternbeitrages seitens des Landes Steiermark, unabhängig davon wie oft und in welchem zeitlichen Ausmaß die Betreuung erfolgt ist.
  • Für Kinder, die aufgrund der Teilschließung nicht in einer Kinderbildungs und -betreuungseinrichtung betreut werden können (z.B. Eltern im Homeoffice), wird das Land Steiermark einen zweiten Teilbetrag für den Zeitraum vom 18. April 2020 bis 17. Mai 2020 den Trägern refundieren.

Seitens der Marktgemeinden wird diese Refundierung mittels einer Gutschrift bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.
Sie werden ersucht, dringend Ihre E-Mail-Adresse der Kindergartenleitung bekannt zu geben, damit wichtige Informationen umgehend an Sie ergehen können.

Für Fragen und Anliegen stehe ich gerne unter der Telefonnummer-Nr. +433116 8303 zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!
Bürgermeister Johann Kaufmann


Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 11. April 2020 über den beschränkten Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2


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