Entschädigungen für Katastrophenschäden

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Fall von außergewöhnlichen Katastrophenschäden eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds. Diese ist für Maßnahmen zur Beseitigung der durch Hochwasser, Erdrutsch, Orkan, Unwetter, usw. entstandenen Schäden vorgesehen. Die Mindestschadenssumme ist mit € 1.000 festgesetzt.
Ausnahme sind Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, diese werden nicht anerkannt.

Folgende Fristen müssen je nach Schadensart eingehalten werden:

  • 2 Monate
    bei Schäden anGebäuden samt Inventar
  • 6 Monate bei
    landwirtschaftlich genutzten Flächen (Flur), Ernte und Vieh,
    Hangtiefenrutschungen,
    Privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken(Hofzufahrten, Güterwege und Forststraßen)
    Waldschäden bzw. Waldbodenverluste 

Ein Foto vom Schaden ist erforderlich. Ebenso Rechnung oder Angebote, sofern bereits vorhanden.   

Zur Anmeldung des Schadens ist ein Antrag (=Privatschadensausweis) vom Geschädigten selbst, mittels Onlineformular oder im Gemeindeamt, auszufüllen bzw. abzugeben. Es erfolgt die Weiterleitung an die Bezirkshauptmannschaft, welche wiederum Sachverständige mit der Schätzung der Schäden beauftragt. Die Abarbeitung der Privatschadensausweise erfolgt nach Reihenfolge des Einlagerns und kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Bei Fragen gibt Ihnen unser Bürgerservice Team gerne Auskunft!
MO bis FR von 8 - 12 Uhr und DI 16 - 19 Uhr
T: 03116 8303 | E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


ONLINE Formular: Privatschadensausweis

DOWNLOAD: Verpflichtungserklärung
(Die Verpflichtungserklärung ist dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort unterschrieben zu übergeben.)


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