Auflegung der Bodenschätzungsergebnisse zur allgemeinen Einsichtnahme

Das Finanzamt Österreich, Dienststelle Oststeiermark mit Standort Feldbach teilt mit, dass die im Jahr 2022 gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF überprüften Bodenschätzungsergebnisse der Katastralgemeinden Aschau (62301) und Lichtenegg (62313) vom 13.11.2023 bis 13.12.2023 im Finanzamt Oststeiermark mit Standort in Feldbach (nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0664 81 92 683) gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Innerhalb dieser Frist erfolgt am Mittwoch, 15.11.2023 von 8 bis 12 Uhr die Auflegung im Marktgemeindeamt St. Stefan im Rosental.

Weiters wird bekannt gegeben, dass der mit der Durchführung der Bodenschätzung beauftragte Bedienstete Ing. Peter Hüttig BA, MA am Dienstag, 14.11.2023 um 14 Uhr in den Räumen des Marktgemeindeamtes zu den Ergebnissen der Bodenschätzung einen erläuternden Vortrag halten wird.


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