Gemeindeförderung "Winter-Grün"

Die Förderung "Winter-Grün" kann von jenen Landwirten, die als Zwischenfrucht z.B. nach Getreide eine Gründüngung mit mindestens zwei winterharten Früchten anbauen und diese bis 1. März des Folgejahres stehen lassen, beantragt werden. Landwirte können die Förderung für ihre Flächen im Zeitraum von November bis Dezember im Gemeindeamt, unter Vorlage des Mehrfachantrages, beantragen.

Voraussetzungen:

  • Die Fläche muss mit mindestens zwei Winterharten Früchten bepflanzt sein.
  • Die Winterbegrünung muss bis mindestens 1. März 2024 erhalten bleiben.
  • Für die Fläche wurde keine Grünlandpflege beantragt! 

Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus dem nicht abgeholten Jagdpachtschilling dividiert durch die gesamt genehmigten Flächen, beträgt jedoch max. € 50,00 pro Hektar. Dadurch kommt es zu einer jährlichen Anpassung des Fördersatzes.

Erforderliche Unterlagen:

  • Mehrfachantrag
  • Hofkarte


Die Vorteile des Projektes sind, dass die begrünten Flächen dem Wild Äsung und Deckung geben, wodurch weniger Schaden im Wald entsteht und auch die Anzahl an Wildunfällen geringer werden soll. Weiters wird CO2 gebunden, was wiederum eine gute Aktion gegen dem Klimawandel ist. Darüber hinaus, wird Wasser zurückgehalten und Abschwemmungen werden reduziert.

Eine Kontrolle sowie Genehmigung des Ansuchens, erfolgt von der örtlichen Jägerschaft Anfang März.

 


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