Kindergemeinderat startet in das zweite Jahr!

Im Oktober startete der Kindergemeinderat St. Stefan im Rosental in die nächste Runde.
Mit frischem Elan und neuen Gesichtern setzen sich die jungen Mitglieder für die Interessen ihrer Altersgenossen in der Gemeinde ein.

Der Kindergemeinderat hat sich nach den Sommerferien wieder neu formiert und zu seiner ersten Sitzung getroffen. Vizebürgermeister Manfred Walter begrüßte die neuen Mitglieder und informierte sie über die Aufgaben eines Vizebürgermeisters sowie darüber wer ihn im Falle seiner Abwesenheit vertritt.
Außerdem wurde auch die Wichtigkeit eines Kindergemeinderates besprochen – Kinder wissen am bestens, was Kinder in St. Stefan im Rosental beschäftigt und was sie brauchen.
Die monatlichen Treffen, drehen sich zum einen um die Projekte der Kinder, zum anderen sollen sie die Gemeinde und die Gemeindepolitiker: innen besser kennenlernen sowie sich mit den Kinderrechten beschäftigen.

Erste Ideen
In der ersten Sitzung wurden sogleich gemeinsam überlegt, was den Kindern in ihrer Gemeinde gefällt und was ihnen weniger gut gefällt. Aus den weniger guten Dingen formulierten sie Ideen und Vorschläge. Das Ergebnis:  dieses Mal möchten sie das Kinderrecht auf Spiel und Freizeit in ihrer Gemeinde genauer betrachten, aber auch Natur und Umweltschutz ist ein Thema, das den Kindergemeinderät:innen nach wie vor sehr wichtig ist.

Vom Plan zur Tat
Beim nächsten Treffen am 11. Dezember werden sich die Kinder Gedanken darüber machen, wie sie ihre Ideen und Vorhaben in die Tat umsetzen können. Auch das erste Projekt wird gestartet. So viel sei verraten, es wird weihnachtlich-süß duften im Gemeindeamt.
Am 15. Dezember werden die Kinder dem Gemeinderat bei seiner Sitzung aufsuchen und über das vergangene Jahr berichten und zukünftige Ideen vorstellen.

Kinderrechte – Besondere Rechte für besondere Bedürfnisse
Das Kinderrecht auf Mitbestimmung bildet eine wichtige Grundlage für den Kindergemeinderat.
Viele Menschen kennen bereits die Menschenrechte – diese gelten für jeden Menschen von Geburt an. Jedoch haben Kinder andere Bedürfnisse, Interessen und Wünsche als Erwachsene. Deshalb gelten für Kinder besondere Rechte: die Kinderrechte. Diese sind aber auch für Erwachsene relevant.
Erwachsene haben die Aufgabe, Kindern ihre Rechte verständlich zu vermitteln und dafür zu sorgen, dass sie auch umgesetzt werden.
Durch die Kinderrechte sollen alle Kinder die besten Chancen bekommen, um körperlich und geistig gesund zu sein und wichtige Dinge, wie Freundschaft, Liebe und Selbstvertrauen erfahren zu können.


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